Buchung Content Creatorin

Buchung Content Creatorin

Buchen Sie mich als Creatorin, Werbegesicht und Moderatorin – ohne Künstlersozialabgabe

Ich bin Jenny Porst, bekannt als quattroqueen01. Meine Buchung läuft über die JEN unlimited GmbH. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: professionelle Zusammenarbeit ohne Künstlersozialabgabe, ohne Meldeaufwand für diese Position und ohne Nachzahlungsrisiko bei einer Betriebsprüfung.

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Instagram 156.000+  |  YouTube 27.000+  |  TikTok 30.000+

Der entscheidende Vorteil auf einen Blick Wer eine juristische Person beauftragt, zahlt keine Künstlersozialabgabe. Da Sie mit der JEN unlimited GmbH einen Vertragspartner in der Rechtsform der GmbH buchen, fällt diese Abgabe für Sie nicht an – anders als bei der Beauftragung einzelner Creator als Privatperson.

Was ist die Künstlersozialabgabe – und warum ist sie für Unternehmen relevant?

Die Künstlersozialabgabe ist eine gesetzliche Umlage, die Unternehmen an die Künstlersozialkasse zahlen müssen, wenn sie selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Sie wird auf alle Entgelte wie Gagen, Honorare und Tantiemen berechnet. Im Jahr 2026 liegt der Abgabesatz bei 4,9 Prozent, ab 2027 wieder bei 5,0 Prozent.

Gerade im Social-Media-Bereich wird das schnell relevant: Wenn ein Unternehmen einen einzelnen Creator oder Influencer als Privatperson für Werbevideos, Werbefotos oder Werbetexte beauftragt, kann die Künstlersozialabgabe anfallen. Hinzu kommen die jährliche Meldepflicht und das Risiko von Nachforderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung. Das ist ein oft übersehener Kostenfaktor und zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Warum bei einer Buchung über die JEN unlimited GmbH keine Künstlersozialabgabe anfällt

Die Künstlersozialabgabe wird ausschließlich auf Entgelte erhoben, die an selbstständige natürliche Personen gezahlt werden. Beauftragen Sie stattdessen eine juristische Person, greift die Abgabepflicht nicht. Genau das ist bei mir der Fall: Ihr Vertrags- und Rechnungspartner ist die JEN unlimited GmbH, nicht eine Privatperson.

Nach den Vorgaben der Künstlersozialkasse sind Zahlungen an eine GmbH nicht abgabepflichtig, weil kein einzelner selbstständiger Kreativer vergütet wird, sondern ein Unternehmen. Für Sie entsteht dadurch ein klarer, planbarer Vorteil gegenüber der Zusammenarbeit mit einzelnen Creatorn.

Ihre Vorteile im Überblick
  • Keine Künstlersozialabgabe für diese Position
  • Keine zusätzliche Meldung an die Künstlersozialkasse für diese Zusammenarbeit
  • Kein Nachzahlungsrisiko bei einer Betriebsprüfung wegen dieser Buchung
  • Saubere, rechtssichere Rechnung mit ordnungsgemäß ausgewiesener Umsatzsteuer
  • Ein professioneller Ansprechpartner und volle Planungssicherheit
  • Zusammenarbeit mit einer etablierten, verlässlichen Marke

Was Sie buchen können

Ob einzelne Kampagne, langfristige Partnerschaft oder Auftritt vor Publikum – grundsätzlich ist alles möglich. Ein Auszug meiner buchbaren Leistungen:

Social-Media-Kampagnen

Reels, Videos und Posts auf Instagram, YouTube und TikTok – von der Idee über die Produktion bis zur Veröffentlichung, authentisch in meinem Stil.

Werbegesicht und Testimonial

Ich stehe als Gesicht für Ihre Marke oder Ihr Produkt – glaubwürdig, wiedererkennbar und mit einer treuen Community im Rücken.

Moderation von Veranstaltungen

Ich moderiere Ihr Event, Ihre Messe oder Ihre Produktpräsentation – professionell, sympathisch und sicher vor Publikum und Kamera.

Produkttests und Reviews

Ehrliche, fundierte Tests und Reviews, besonders im Automotive- und Lifestyle-Bereich sowie rund um Elektromobilität.

Markenbotschafterschaft

Langfristige Partnerschaften, in denen ich Ihre Marke kontinuierlich und nachhaltig in meinen Content integriere.

Individuelle Konzepte

Sie haben eine andere Idee? Sprechen Sie mich an. Gemeinsam entwickeln wir das passende Format für Ihr Ziel.

Warum ich die richtige Wahl für Ihre Marke bin

Ich bin bekannt als „Die mit den grün-pinken Autos" und stehe für authentischen Content aus den Bereichen Automotive und Lifestyle. Als Elektro-Pionierin fahre ich seit über vier Jahren rein elektrisch im Alltag und verfüge über fundiertes Wissen rund um E-Mobilität und Premium-Fahrzeuge. Meine Community schätzt genau diese Ehrlichkeit und Nähe.

Mit einer Reichweite von über 156.000 Followern auf Instagram, mehr als 27.000 Abonnenten auf YouTube und über 30.000 auf TikTok erreiche ich eine engagierte, kaufkräftige Zielgruppe. Als Self-made-Unternehmerin arbeite ich professionell, zuverlässig und mit einem klaren Blick für die Ziele meiner Partner.

Häufige Fragen von buchenden Unternehmen

Muss mein Unternehmen Künstlersozialabgabe zahlen, wenn es mich bzw. quattroqueen01 bucht?
Nein. Die Buchung erfolgt über die JEN unlimited GmbH. Zahlungen an eine GmbH sind Zahlungen an eine juristische Person und unterliegen nach den Vorgaben der Künstlersozialkasse grundsätzlich nicht der Künstlersozialabgabe. Für diese Position entsteht Ihrem Unternehmen somit keine Abgabe.
Was ist die Künstlersozialabgabe überhaupt?
Die Künstlersozialabgabe ist eine Umlage, die Unternehmen auf Honorare, Gagen und verwandte Entgelte zahlen müssen, wenn sie selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Der Abgabesatz beträgt im Jahr 2026 4,9 Prozent. Buchen Unternehmen einzelne Creator als natürliche Personen, kann diese Abgabe anfallen.
Warum fällt bei einer Buchung über die GmbH keine Künstlersozialabgabe an?
Die Künstlersozialabgabe wird nur auf Entgelte an selbstständige natürliche Personen erhoben. Wird stattdessen eine juristische Person wie eine GmbH beauftragt, greift die Abgabepflicht nicht, weil kein einzelner selbstständiger Kreativer vergütet wird, sondern das Unternehmen.
Welche Leistungen kann ich buchen?
Buchbar sind unter anderem Social-Media-Kampagnen auf Instagram, YouTube und TikTok, die Rolle als Werbegesicht oder Testimonial, die Moderation von Veranstaltungen, Produkttests und Reviews sowie langfristige Markenbotschafterschaften. Individuelle Konzepte sind jederzeit möglich.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Die Zusammenarbeit und die Rechnungsstellung laufen über die JEN unlimited GmbH mit ordnungsgemäß ausgewiesener Umsatzsteuer. Sie erhalten eine saubere, rechtssichere Rechnung ohne zusätzliche Meldepflicht zur Künstlersozialkasse für diese Position.
Werden Influencer von der Künstlersozialabgabe erfasst?
In bestimmten Fallkonstellationen ja. Beauftragt ein Unternehmen einen einzelnen Influencer als selbstständige natürliche Person mit künstlerischen oder publizistischen Leistungen wie Werbevideos oder Werbetexten, kann Künstlersozialabgabe anfallen. Bei einer Buchung über die JEN unlimited GmbH ist das nicht der Fall.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten

Senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage. Gemeinsam finden wir das passende Format für Ihre Marke – professionell, planbar und ohne Künstlersozialabgabe.

Jetzt anfragen
JEN unlimited GmbH  |  Jennifer Porst
E-Mail: info@quattroqueen01.com
Ansprechpartner Management: Nikolai Kulterer  |  Telefon: 0170 2259534
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Zahlungen an eine GmbH als juristische Person unterliegen nach den Vorgaben der Künstlersozialkasse grundsätzlich nicht der Künstlersozialabgabe. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall eine Abgabepflicht besteht, richtet sich nach der konkreten Vertrags- und Leistungsgestaltung; maßgeblich ist die Beurteilung durch die Künstlersozialkasse beziehungsweise Ihren steuerlichen Berater. Angaben zum Abgabesatz (2026: 4,9 Prozent) nach dem Stand der jeweils geltenden Künstlersozialabgabe-Verordnung.
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